§ 3 MetallbAusbV 2008 — Struktur der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einer der Fachrichtungen
1.
Konstruktionstechnik,
2.
Metallgestaltung oder
3.
Nutzfahrzeugbau.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.