§ 3 MetallbAusbV 2008 — Struktur der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einer der Fachrichtungen

1.

Konstruktionstechnik,

2.

Metallgestaltung oder

3.

Nutzfahrzeugbau.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.