§ 1 Met/GlockAusbV — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Metall- und Glockengießer/Metall- und Glockengießerin wird für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 35, Metall- und Glockengießer, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.