§ 4 MedienKfmAusbV — Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.

Der Ausbildungsbetrieb:

1.1

Stellung, Rechtsform und Struktur,

1.2

Berufsbildung,

1.3

Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,

1.4

Sicherheit und Gesundheitsschutz,

1.5

Umweltschutz,

1.6

Datenschutz;

2.

Arbeitsorganisation und Geschäftsprozesse:

2.1

Arbeitsorganisation,

2.2

Informations- und Kommunikationssysteme, Datensicherheit,

2.3

Informationsbeschaffung und -verarbeitung,

2.4

Kommunikation und Kooperation,

2.5

Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;

3.

Programmplanung und Produktentwicklung:

3.1

Programme und Profile,

3.2

Redaktion, Lektorat,

3.3

Rechte und Lizenzen;

4.

Herstellung und Produktion:

4.1

Planung und Kalkulation,

4.2

Auswahl und Vergabe von Dienstleistungen,

4.3

Datenhandling,

4.4

Gestaltung von Digital- und Printmedien,

4.5

Koordinierung von Produktionsprozessen;

5.

Marketing, Verkauf und Vertrieb:

5.1

Marktanalyse und Zielgruppenbestimmung,

5.2

Verkauf von Produkten und Dienstleistungen,

5.3

Werbung für Produkte und Dienstleistungen,

5.4

Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen,

5.5

Branchenspezifische Rahmenbedingungen;

6.

Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:

6.1

Rechnungs- und Finanzwesen,

6.2

Controlling,

6.3

Beschaffung und Lagerhaltung.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.