(XXXX) MarkenG§8Bek 98-03
Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 des Markengesetzes vm 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156; 1996 I S. 1546) wird bekanntgemacht, daß das neue Kennzeichen
der Internationalen Finanz-Corporation (Anlage)von der Eintragung als Marke ausgeschlossen ist.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2462).
Bundesministerium der Justiz
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.