§ 8 MaßschuhmAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 1
Teil 1 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Reparieren von Maß- und Konfektionsschuhen sowie
2.
Schuhreparatur.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.