§ 1 LWLogAusbV — Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
Die Ausbildungsberufe
1.
Fachlagerist/Fachlageristin,
2.
Fachkraft für Lagerlogistik werden staatlich anerkannt.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.