§ 1 LuftVStAbsenkV 2020 — Steuersätze 2020

Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für die Zeit vom 1. April 2020 bis 31. Dezember 2020 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort

1.

in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz:12,90 Euro,

2.

in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz:32,67 Euro,

3.

in anderen Ländern:58,82 Euro.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.