§ 1 LuftVStAbsenkV 2020 — Steuersätze 2020
Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für die Zeit vom 1. April 2020 bis 31. Dezember 2020 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort
1.
in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz:12,90 Euro,
2.
in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz:32,67 Euro,
3.
in anderen Ländern:58,82 Euro.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.