Eingangsformel LuftRAAbkDG

Die Reichsregierung hat zur Durchführung des Ersten Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts (Reichsgesetzbl. II S. 1039) das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.