Anlage 5 LogAPrO — (zu § 15)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1980, 1900)
Urkunde
über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Logopäde"
Herr/Frau/Fräulein +).............................................
geboren am ........ in .........................................
erhält auf Grund des Gesetzes über den Beruf des Logopäden vom 7. Mai 1980 (BGBl. I S. 529) mit Wirkung vom heutigen Tag die Erlaubnis, eine Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung
"Logopäd(e)in"
auszuüben.
Ort, Datum
(Unterschrift)Siegel
Nichtzutreffendes streichen
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.