Anlage B 1. LADV-Saar — (zu § 2 Abs. 2 Nr. 2)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1961, 1649
Bebaute Grundstücke
Wertanteil des Grund und Bodens am Einheitswert des bebauten Grundstücks
Bewertungsbezirk der durchgeführten Einheitsbewertung
Geschäftsgrundstücke, gemischtgenutzte Grundstücke
Mietwohngrundstücke
Einfamilienhäuser
Sonstige bebaute Grundstücke
an Hauptgeschäftsstraßen
an Geschäftsstraßen
im übrigen
Gruppe der Krankenhäuser, Altersheime, Klubhäuser
Gruppe der Wochenendhäuser, Wohnlauben
Hundertsätze des Einheitwerts vor Eintritt des Kriegssachschadens
1
2
3
4
5
6
7
8
I
40
30
20
15
15
15
90
(Saarbrücken)
II
sowie Neunkirchen
-
35
20
15
15
15
90
im übrigen
-
-
15
12
12
12
90
III
-
-
12
10
10
10
90
IV
und im übrigen
-
-
8
6
6
6
90
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.