Anlage B 1. LADV-Saar — (zu § 2 Abs. 2 Nr. 2)

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1961, 1649

Bebaute Grundstücke

Wertanteil des Grund und Bodens am Einheitswert des bebauten Grundstücks

Bewertungsbezirk der durchgeführten Einheitsbewertung
Geschäftsgrundstücke, gemischtgenutzte Grundstücke
Mietwohngrundstücke
Einfamilienhäuser
Sonstige bebaute Grundstücke

an Hauptgeschäftsstraßen
an Geschäftsstraßen
im übrigen
Gruppe der Krankenhäuser, Altersheime, Klubhäuser
Gruppe der Wochenendhäuser, Wohnlauben

Hundertsätze des Einheitwerts vor Eintritt des Kriegssachschadens

1
2
3
4
5
6
7
8

I
40
30
20
15
15
15
90

(Saarbrücken)
 
 
 
 
 
 
 

II
 
 
 
 
 
 
 

sowie Neunkirchen
-
35
20
15
15
15
90

im übrigen
-
-
15
12
12
12
90

III
-
-
12
10
10
10
90

IV
 
 
 
 
 
 
 

und im übrigen
-
-
8
6
6
6
90

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.