§ 2 KSAbg2026V — Außerkrafttreten

Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024 vom 4. September 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 240) tritt mit Ablauf des 31. Dezembers 2025 außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.