§ 2 KSAbg2026V — Außerkrafttreten
Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024 vom 4. September 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 240) tritt mit Ablauf des 31. Dezembers 2025 außer Kraft.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.