Art 7 10. AnpG-KOV — Berlin-Klausel
Dieses Gesetz gilt mit Ausnahme der Artikel 2 und 3 nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.