Anlage KerAusbV — (zu § 4 Absatz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 1181 -1186)
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd.
Nr.Teil des
AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte
in Wochen
1. – 18.
Monat19. – 36.
Monat
1234
1Anfertigen und
Umsetzen von Entwürfen
Abschnitt A Nummer 1)
a)
Skizzen und Werkzeichnungen, insbesondere unter Berücksichtigung technologischer Berechnungen, anfertigen und anwenden
b)
Modelle und Muster anfertigen2
2Aufbereiten von
keramischen Massen
Abschnitt A Nummer 2)
a)
Rohstoffe und Massen auswählen, Rohstoff- und Massenberechnungen durchführen
b)
Masserohstoffe zerkleinern, abwiegen und mischen
c)
Masserücklauf aufarbeiten
d)
keramische Massen lagern2
3Herstellen und
Fertigstellen von
Rohlingen
Abschnitt A Nummer 3)
a)
Massen homogenisieren und einteilen
b)
Rohlinge formen und anfertigen
c)
Rohlinge zur Weiterverarbeitung lagern
d)
Rohlinge nacharbeiten8
e)
Rohlinge zuschneiden, anpassen, verbinden und verputzen7
4Herstellen
von Suspensionen
Abschnitt A Nummer 4)
a)
Rohstoffe auswählen und Versätze berechnen
b)
Rohstoffe zerkleinern, abwiegen und mischen
c)
Glasuren, Engoben und Farben aufbereiten2
5Bearbeiten und
Gestalten von keramischen Oberflächen
Abschnitt A Nummer 5)
a)
Techniken der Oberflächenbearbeitung anwenden7
b)
Oberflächen gestalten, Glasuren und Dekore entwickeln und ausführen8
6Trocknen und Brennen
Abschnitt A Nummer 6)
a)
Rohlinge bis zum gewünschten Feuchtigkeitsgrad trocknen und lagern
b)
Trocknungsvorgänge überwachen4
c)
Brennöfen bedienen und Brennvorgänge überwachen4
7Produktkontrolle und Qualitätssicherung an Halb- und Fertigwaren
Abschnitt A Nummer 7)
a)
Material-, Aufbereitungs-, Formgebungs- und Trocknungsfehler erkennen, Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung ergreifen2
b)
Brenn- und Oberflächenfehler erkennen, Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung ergreifen
2
Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den
Wahlqualifikationen
Lfd.
Nr.Teil des
AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte
in Wochen
1. – 18.
Monat19. – 36.
Monat
1234
1Freidrehen und
Abdrehen von Formen
Abschnitt B Nummer 1)
a)
Masse vorbereiten, insbesondere durch Schlagen und Walken
b)
Masse portionieren
c)
Drehmasse zentrieren, aufbrechen, bodenlegen und hochziehen
d)
Grundformen maßgenau in gleichmäßiger Wanddicke drehen
e)
lederharte Formlinge auf der Scheibe zentrieren, fixieren und abdrehen24
f)
Entwurfs- und Arbeitszeichnungen nach eigenen Ideen und Kundenwünschen unter Berücksichtigung gestalterischer und technischer Möglichkeiten anfertigen
g)
große Formen drehen
h)
komplexe Formen drehen
i)
Deckelformen drehen und anpassen
j)
Ränder und Tüllen formen24
2Formen, Aufbauen
und Modellieren von Baukeramiken
Abschnitt B Nummer 2)
a)
Masseblätter mittels Blätterstock, Plattenwalze und Strangpresse herstellen
b)
Formteile mit Masseblatt unter Berücksichtigung von Materialeigenschaften und Funktionalität formen und ausformen
c)
Profile aus Massestrang mit Schablonen ziehen, zuschneiden und weiterverarbeiten24
d)
Formteile mit Masseblatt aufbauen und überschlagen
e)
Schablonen herstellen
f)
Formteile, insbesondere Schüsselkacheln, freidrehen
g)
freigedrehte Formteile entsprechend dem Verwendungszweck weiterverarbeiten und zu Baukeramiken montieren
h)
Entwurfs- und Arbeitszeichnungen nach eigenen Ideen und Kundenwünschen sowie unter Berücksichtigung gestalterischer und technischer Möglichkeiten anfertigen
i)
Anschauungsmodelle anfertigen
j)
geometrische Formteile aufbauen
k)
figürliche Formteile und Reliefs modellieren24
3Entwerfen und
Umsetzen von Dekoren
Abschnitt B Nummer 3)
a)
vorgegebene Dekore auf Roh- und Schrühware übertragen
b)
Engoben, Glasuren und Farben unter Verwendung von Klebe- und Malmitteln einstellen
c)
Roh- und Schrühware, insbesondere durch Tauchen, Begießen und Spritzen, engobieren und glasieren
d)
Farben, Engoben und Glasuren in unterschiedlichen Techniken, insbesondere mit Pinsel und Malhorn, auftragen
e)
Roh- und Schrühware bemalen
f)
Pausen und Schablonen herstellen und zur Dekoration einsetzen
g)
Abdecktechniken anwenden24
h)
Dekorentwürfe nach eigenen Ideen und nach Kundenwunsch unter Beachtung gestalterischer und dekortechnischer Möglichkeiten anfertigen
i)
Dekorwerkzeuge, insbesondere Stempel, anfertigen
j)
plastische Dekore frei modellieren, auflegen und garnieren
k)
Dekorationen eindrücken, stempeln und ritzen
l)
Rohlinge, insbesondere durch Schneiden und Ausstechen, dekorieren24
4Halbmaschinelle
Formgebungsverfahren
Abschnitt B Nummer 4)
a)
Formgebungsverfahren produktorientiert unterscheiden und auswählen
b)
Massen unter Berücksichtigung des Formgebungsverfahrens vorbereiten
c)
Rohlinge formen
durch Ein- und Überdrehen
oder Hohl- und Vollguss
oder Pressen12
d)
Werkzeuge auswählen, Maschinen, Formen und Schablonen unter Berücksichtigung der geforderten Scherbendicke einrichten
e)
Rohlinge nachbearbeiten12
5Henkeln und Garnieren
Abschnitt B Nummer 5)
a)
Masse durch Kneten, Walken und Rollen vorbereiten
b)
Masse einteilen
c)
Henkel für Grundformen unter Beachtung von Funktion und Ästhetik ziehen und ansetzen12
d)
Henkel für große und komplexe Formen unter Beachtung von Funktion und Ästhetik ziehen und ansetzen
e)
Henkel und Formteile frei formen und angarnieren
f)
Henkel und Formteile nacharbeiten12
6Herstellen von
Modellen und Formen
Abschnitt B Nummer 6)
a)
Modelle aus unterschiedlichen Materialien, insbesondere Ton und Gips, unter Berücksichtigung von Schwindungen herstellen
b)
Hilfsmittel zur Oberflächenbehandlung auswählen und handhaben12
c)
ein- und mehrteilige Arbeitsformen entsprechend den Formgebungsverfahren herstellen
d)
Funktionsfähigkeit von Einrichtungen und Arbeitsformen überprüfen12
Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd.
Nr.Teil des
AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte
in Wochen
1. – 18.
Monat19. – 36.
Monat
1234
1Berufsbildung,
Arbeits- und Tarifrecht
Abschnitt C Nummer 1)
a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrags, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrags nennen
e)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2Aufbau und
Organisation des
Ausbildungsbetriebs
Abschnitt C Nummer 2)
a)
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebs erläutern
b)
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebs, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
c)
Beziehungen des ausbildenden Betriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebs beschreiben
3Sicherheit und
Gesundheitsschutz
bei der Arbeit
Abschnitt C Nummer 3)
a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifenwährend der
gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
4Umweltschutz
Abschnitt C Nummer 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
Abschnitt C Nummer 5)
a)
Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten und sichern
b)
Werk- und Hilfsstoffe, Arbeitsmittel und -geräte auswählen und bereitstellen
c)
Materialien und Hilfsstoffe ermitteln, zusammenstellen, auswählen, bereitstellen und lagern2
d)
Material- und Zeitbedarf ermitteln
e)
Arbeitsschritte unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen
f)
Aufgaben im Team planen und durchführen, kulturelle Besonderheiten und Verhaltensregeln berücksichtigen2
6Handhaben, Pflegen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Einrichtungen
Abschnitt C Nummer 6)
a)
Werkzeuge handhaben, pflegen und instand halten
b)
Werkzeuge und Maschinen hinsichtlich Funktion und Einsatz auswählen
c)
Maschinen und Einrichtungen bedienen und pflegen2
d)
Störungen an Maschinen und Einrichtungen feststellen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen2
7Betriebliche
und technische
Kommunikation
Abschnitt C Nummer 7)
a)
Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht führen
b)
Informations- und Kommunikationssysteme nutzen
c)
Informationen beschaffen und bewerten, insbesondere für den eigenen Qualifikationsbereich2
d)
betriebliche Daten erfassen, bearbeiten und sichern, Datenschutz beachten
e)
Richtlinien und Normen anwenden
f)
technische Unterlagen und Fertigungsvorschriften anwenden
g)
Sachverhalte darstellen; englische Fachbegriffe anwenden4
8Qualitätssichernde
Maßnahmen
Abschnitt C Nummer 8)
a)
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden
b)
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragen
c)
Zwischen- und Endkontrolle anhand des Arbeitsauftrages durchführen und Arbeitsergebnisse dokumentieren3
d)
Ursachen von Fehlern und Qualitätsabweichungen feststellen, dokumentieren und Maßnahmen zur Behebung ergreifen5
9Kundenorientierung, Produktverkauf,
unternehmerisches Denken und Handeln
Abschnitt C Nummer 9)
a)
Kundengespräche führen und dabei kulturelle Besonderheiten und Verhaltensregeln von Kunden berücksichtigen
b)
Erzeugnisse präsentieren, Verkaufsgespräche führen und Produkte verkaufen
c)
Maßnahmen und Mittel der betrieblichen Werbung anwenden
d)
Formen der Rechnungslegung anwenden6
e)
Kundenwünsche ermitteln und Kunden hinsichtlich Realisierung und Gestaltung beraten
f)
Arbeitsaufträge dokumentieren und kundenorientiert durchführen
g)
Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten, insbesondere Maßnahmen zur Behebung ergreifen, Kunden informieren
h)
betriebliche Werbekonzepte entwickeln und umsetzen
i)
Produkte, insbesondere unter Beachtung der Marktentwicklung, gestalten
j)
Angebote nach betrieblichen Vorgaben unter Berücksichtigung von Materialkosten, Zeitaufwand und Personalbedarf erstellen, Angebote unterbreiten8
k)
Perspektiven, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken von Selbständigkeit aufzeigen
l)
rechtliche und finanzielle Bedingungen für die Gründung eines Unternehmens erläutern, Rechtsformen unterscheiden
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.