§ 5 JMBStiftG — Organe der Stiftung

Organe der Stiftung sind

1.

der Stiftungsrat

2.

der Direktor oder die Direktorin

3.

der Beirat.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.