(XXXX) IntKonnBek 1994
Nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche, der durch Artikel 5 Nr. 1 des Gesetzes vom 25. Juli 1986 (BGBl. I S. 1120) eingefügt worden ist, wird bekanntgegeben, daß das Protokoll vom 23. Februar 1968 zur Änderung des Internationalen Abkommens vom 25. August 1924 zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente für
Australienam 16. Oktober 1993 und
Mexikoam 20. August 1994
in Kraft getreten ist.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 18. März 1992 (BGBl. I S. 744).
Bundesministerium der Justiz
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.