Art 1 INTERSPUTNIKG

Dem Eintritt der Bundesrepublik Deutschland in das Abkommen vom 15. November 1971 über die Schaffung des internationalen Systems und der Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen "INTERSPUTNIK" und dem Protokoll vom 30. November 1996 über die Einbringung von Korrekturen in das Abkommen über die Schaffung des internationalen Systems und der Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen "INTERSPUTNIK" wird zugestimmt. Das Abkommen und das Protokoll werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.