§ 1 IndElAusbV 2007 — Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

Die Ausbildungsberufe

1.

Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme,

2.

Elektroniker für Betriebstechnik/Elektronikerin für Betriebstechnik,

3.

Elektroniker für Automatisierungstechnik/Elektronikerin für Automatisierungstechnik,

4.

Elektroniker für Geräte und Systeme/Elektronikerin für Geräte und Systeme,

5.

Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und Elektronikerin für Informations- und Systemtechnikwerden gemäß § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.