§ 37 HtDBwVWehrtechnikVDV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik – vom 6. März 2002 (BGBl. I S. 1051), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 28 der Verordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) geändert worden ist, außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.