Eingangsformel 15. ProdSV
Auf Grund des § 8 Absatz 2 des Produktsicherheitsgesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146, 3147) verordnet die Bundesregierung:
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.