§ 9 GntDAIVVDV — Laufbahnprüfung
Die Diplomprüfung ist die Laufbahnprüfung. Sie besteht aus
1.
der Zwischenprüfung,
2.
der Prüfung in dem Modul „Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns“,
3.
den Modulprüfungen des Hauptstudiums,
4.
der Diplomarbeit und
5.
der mündlichen Abschlussprüfung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.