§ 11 GenTAnhV — Schriftliches Verfahren

Die §§ 6 bis 10 gelten nicht für Freisetzungen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.