§ 8 FSPersAV — Ausbildungsinhalt
Die Ausbildung für Fluglotsen umfasst die grundlegende Ausbildung, die zur Erteilung einer Auszubildendenlizenz erforderlich ist, und die betriebliche Ausbildung einschließlich der Einweisung, der Vorbereitung zur Ausbildung am Arbeitsplatz und der Ausbildung am Arbeitsplatz selbst, die zur Erteilung einer Fluglotsenlizenz erforderlich ist.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.