§ 4 FluLärmMüV 1996

Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50.000 und in Karten im Maßstabe 1:5.000 dargestellt. Die topographische Karte ist in verkleinerter Form dieser Verordnung als Anlage 2 beigefügt. Die topographische Karte und die Karten im Maßstab 1:5.000 sind bei dem Staatlichen Vermessungsamt in 85435 Erding, Dorfener Straße 15, und dem Staatlichen Vermessungsamt in 85354 Freising, Domberg 20, zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.