§ 5 FlugfunkV — Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zu einer Prüfung für den Erwerb eines Flugfunkzeugnisses muss schriftlich unter Angabe der beantragten Zeugnisart spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin bei der Prüfungsbehörde erfolgen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.