Eingangsformel FinVermStVtr

Die Bundesrepublik Deutschland

als Treuhandverwalterin des Finanzvermögens nach Artikel 22 des Einigungsvertrages,

vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen,

vertreten durch den Bundesminister der Finanzen (im Folgenden Bund),

und die Länder

Berlin,

vertreten durch den Senator für Finanzen,

Brandenburg,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

Mecklenburg-Vorpommern,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

Sachsen,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

Sachsen-Anhalt,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

Thüringen,

vertreten durch die Ministerpräsidentin,

schließen nachfolgenden Staatsvertrag:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.