§ 126 FFG — Begriffsbestimmung Kinofilm
Ein Kinofilm im Sinne der §§ 129 bis 135 ist ein Film, der in Deutschland oder in seinem Ursprungsland gegen Entgelt im Kino aufgeführt wurde.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.