Art 1 EUTELSATVorRProtV

Für die Gewährung von Vorrechten und Immunitäten an die Europäische Fernmeldesatellitenorganisation EUTELSAT, errichtet auf Grund des Übereinkommens vom 15. Juli 1982 (BGBl. 1984 II S. 682), gilt das Protokoll vom 13. Februar 1987 über die Vorrechte und Immunitäten der EUTELSAT. Das Protokoll wird nachstehend mit einer amtlichen Deutschen Übersetzung veröffentlicht.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.