§ 4 EUROCONTROLVorRV

Die Bundesrepublik Deutschland gleicht die nach dem jährlichen Durchschnitt berechnete Mineralölsteuerbelastung auf ausschließlich für den amtlichen Gebrauch bestimmte Treibstoffe aus, die EUROCONTROL bezogen hat, jedoch nur im Rahmen besonders zu vereinbarender Kontingente.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.