§ 2 EStZustV — Anwendungszeitraum
Diese Verordnung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2005 anzuwenden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.