Eingangsformel EigenVerbV

Auf Grund des § 4 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 des Dritten Verstromungsgesetzes vom 13. Dezember 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 3473) wird verordnet:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.