§ 4 DirektZahlDurchfV — Mindestanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen
Direktzahlungen werden im Fall des Artikels 10 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 nicht gewährt.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.