§ 1 DGG — Anwendungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Durchführung der Vorschriften der Verordnung (EU) 2022/868 (Daten-Governance-Rechtsakt).

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.