§ 15 DachAusbV — Prüfungsbereiche
Die Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik,
2.
Dachdeckungen und Außenwandbekleidungen,
3.
Abdichtungen sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.