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Startseite › Gesetze › BWFSPrV › Schlussformel
BWFSPrV
  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  4. § 1 Abschlüsse
  5. § 2 Zugangsvoraussetzungen
  6. § 3 Bestandteile, Zeitpunkt und Organisation der Prüfung
  7. § 4 Prüfungsausschuss
  8. § 5 Unterausschüsse
  9. Abschnitt 2 · Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
  10. § 6 Anmeldung zur Prüfung
  11. § 7 Anmeldefrist
  12. § 8 Zulassung zur Prüfung
  13. § 9 Prüfungsliste
  14. § 10 Vornoten
  15. Abschnitt 3 · Schriftliche Abschlussprüfung
  16. § 11 Schriftliche Abschlussprüfung
  17. § 12 Vorschlag für die Aufgaben der schriftlichen Abschlussprüfung
  18. § 13 Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfung
  19. Abschnitt 4 · Mündliche Abschlussprüfung
  20. § 14 Mündliche Abschlussprüfung
  21. § 15 Vorbereitung der mündlichen Abschlussprüfung
  22. § 16 Aufgaben der mündlichen Abschlussprüfung
  23. § 17 Durchführung der mündlichen Abschlussprüfung
  24. § 18 Zuhörerinnen und Zuhörer der mündlichen Abschlussprüfung
  25. Abschnitt 5 · Prüfungsergebnis
  26. § 19 Festsetzung der Endnoten
  27. § 20 Gesamtergebnis und Bestehen der Prüfung
  28. § 21 Abschlusszeugnis
  29. Abschnitt 6 · Allgemeine Vorschriften für die Abschlussprüfung
  30. § 22 Rücktritt oder Versäumnis
  31. § 23 Täuschung, Ordnungsverstoß
  32. § 24 Belehrung
  33. § 25 Wiederholung der Prüfung
  34. § 26 Prüfungsprotokolle
  35. § 27 Rechtsbehelfe
  36. § 28 Prüfungsakte
  37. Schlussformel
Verordnung über die Abschlussprüfungen an Bundeswehrfachschulen

Schlussformel BWFSPrV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 28
Prüfungsakte
Inhaltsverzeichnis
BWFSPrV

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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