§ 5 BVollzVergV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Vollstreckungsvergütungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 2003 (BGBl. I S. 8) außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.