I. BVABesZustAnO — Widerspruchsverfahren
Dem Bundesverwaltungsamt wird die Entscheidung über Widersprüche von Beschäftigten des Bundesversicherungsamtes gegen Verwaltungsakte sowie die Ablehnung von Ansprüchen in besoldungsrechtlichen Angelegenheiten übertragen, soweit das Bundesverwaltungsamt die Maßnahme getroffen hat.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.