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Startseite › Gesetze › BrucelloseV › § 25
BrucelloseV
  1. Abschnitt 1 · Begriffsbestimmungen
  2. § 1
  3. Abschnitt 2 · Schutzmaßregeln
  4. Unterabschnitt 1 · Allgemeine Schutzmaßregeln
  5. § 2
  6. § 3
  7. § 3a
  8. § 4
  9. § 5
  10. § 6
  11. Unterabschnitt 2 · Besondere Schutzmaßregeln gegen die Brucellose der Rinder
  12. § 7
  13. § 8
  14. § 9
  15. Unterabschnitt 3 · Besondere Schutzmaßregeln gegen die Brucellose der Schweine
  16. § 10
  17. § 11
  18. § 11a
  19. § 12
  20. Unterabschnitt 4 · Besondere Schutzmaßregeln gegen die Brucellose der Schafe und Ziegen
  21. § 13
  22. § 14
  23. § 14a
  24. Unterabschnitt 5 · Besondere Schutzmaßregeln in bestimmten Fällen
  25. § 15
  26. Unterabschnitt 6 · Desinfektion
  27. § 16
  28. Unterabschnitt 7 · Aufhebung der Schutzmaßregeln
  29. § 17
  30. § 18 (weggefallen)
  31. Abschnitt 3 · Amtlich anerkannter brucellosefreier Rinderbestand
  32. § 19
  33. § 20
  34. Abschnitt 4 · Brucellosefreier Schweinebestand
  35. § 21
  36. Abschnitt 5 · Amtlich anerkannter brucellosefreier Schaf- und Ziegenbestand
  37. § 22
  38. § 22a
  39. Abschnitt 6 · Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
  40. § 23
  41. § 24
  42. § 24a
  43. § 25
Verordnung zum Schutz gegen die Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen

§ 25 BrucelloseV

(Inkrafttreten)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 24a
Inhaltsverzeichnis
BrucelloseV

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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