Eingangsformel BMPZVersAnO 6
Die Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung usw. im Dienstbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen - ZOVers - vom 21. November 1958 (Bundesanzeiger Nr. 231 vom 2. Dezember 1958; AmtsblVfg Nr. 39/1959, S. 45), zuletzt geändert durch die Fünfte Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung usw. im Dienstbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen - 4. Ergänzung der ZOVers - vom 21. September 1972 (Bundesanzeiger Nr. 191 vom 10. Oktober 1972, AmtsblVfg Nr. 741/1972, S. 1722), wird in Anwendung des § 155 Abs. 1 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern wie folgt geändert:
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.