I. BMPErnAnO 1982

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915) übertrage ich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Geschäftsbereich -

den Präsidenten

der Oberpostdirektionen,

des Fernmeldetechnischen Zentralamtes,

des Posttechnischen Zentralamtes,

des Sozialamtes der Deutschen Bundespost und der

Bundesdruckerei, den Leitern

der Zentralstelle zur Entwicklung des Fernmeldewesens,

des Zentralamtes für Zulassungen im Fernmeldewesen und

des Fachbereichs Post- und Fernmeldewesen in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung sowie den Rektoren

der Fachhochschulen der Deutschen Bundespost.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.