I. BMLErnAnO 1975

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (Bundesgesetzbl. I. S. 1915) übertrage ich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst)

dem Präsidenten des Bundesamtes für

Ernährung und Forstwirtschaft für seinen Geschäftsbereich.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.