§ 1 BLES — Aufbau der Anstalt
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt) gliedert sich in Abteilungen, Gruppen und Referate. Die sich hiernach ergebende Aufbauorganisation wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Bundesministerium) durch Erlaß festgelegt.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.