§ 1 BLES — Aufbau der Anstalt

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt) gliedert sich in Abteilungen, Gruppen und Referate. Die sich hiernach ergebende Aufbauorganisation wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Bundesministerium) durch Erlaß festgelegt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.