§ 12 BKrFQG — Berufskraftfahrerqualifikationsregister

Das Berufskraftfahrerqualifikationsregister ist ein Register zur Speicherung von Daten, die erforderlich sind, um feststellen zu können,

1.

ob der Fahrer im Besitz eines Fahrerqualifizierungsnachweises ist und von welcher Behörde dieser ausgestellt wurde,

2.

für welche Fahrerlaubnisklasse die Pflicht zur Grundqualifikation, beschleunigten Grundqualifikation und Weiterbildung erfüllt wurde,

3.

welche nach Anlage 1 der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung vorgeschriebenen Unterkenntnisbereiche dem Fahrer im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation und der Weiterbildung vermittelt wurden sowie in welcher Unterrichtsart, in welchem Umfang und in welcher Ausbildungsstätte die Vermittlung erfolgte,

4.

ob eine Anrechnung anderer abgeschlossener spezieller Maßnahmen im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation oder im Rahmen der Weiterbildung stattgefunden hat,

5.

ob, wann und wo der Fahrer eine Prüfung zur Erlangung der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation abgelegt hat und

6.

ob nachträglich Tatsachen bekannt wurden, auf deren Grundlage Einträge in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister verändert oder Fahrerqualifizierungsnachweise zurückgenommen wurden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.