§ 1 BinSchPersFührEBefähPrV — Anwendungsbereich
Diese Prüfungsverordnung regelt das Prüfungsverfahren zum Erwerb eines Unionspatentes sowie folgender besonderer Berechtigungen:
1.
Wasserstraßen mit maritimem Charakter
2.
Wasserstraßen mit besonderem Risiko
3.
Fahren unter Radar.Außerdem wird in der Prüfungsverordnung das Prüfungsverfahren zum Erwerb von Schifferzeugnissen geregelt.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.