§ 14 BGBEG — Übergangsvorschrift zum Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetz vom 21. April 2005

Die Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche von Vormündern, Betreuern und Pflegern, die vor dem 1. Juli 2005 entstanden sind, richten sich nach den bis zum Inkrafttreten des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes vom 21. April 2005 (BGBl. I S. 1073) geltenden Vorschriften.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.