§ 2 BFinHSHuaG
Durch die Finanzhilfen werden Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur, insbesondere der Verkehrsinfrastruktur, zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft gefördert.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.