Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › AWaffV › § 35
AWaffV
  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Nachweis der Sachkunde
  4. § 1 Umfang der Sachkunde
  5. § 2 Prüfung
  6. § 3 Anderweitiger Nachweis der Sachkunde
  7. Abschnitt 2 · Nachweis der persönlichen Eignung
  8. § 4 Gutachten über die persönliche Eignung
  9. Abschnitt 3 · Schießsportordnungen; Ausschluss von Schusswaffen; Fachbeirat
  10. § 5 Schießsportordnungen
  11. § 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen
  12. § 7 Unzulässige Schießübungen im Schießsport
  13. § 8 Beirat für schießsportliche Fragen
  14. Abschnitt 4 · Benutzung von Schießstätten
  15. § 9 Zulässige Schießübungen auf Schießstätten
  16. § 10 Aufsichtspersonen; Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugend
  17. § 11 Aufsicht
  18. § 12 (weggefallen)
  19. Abschnitt 5 · Aufbewahrung von Waffen und Munition
  20. § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
  21. § 14 Aufbewahrung von Waffen oder Munition in Schützenhäusern, auf Schießstätten oder im gewerblichen Bereich
  22. Abschnitt 6 · Vorschriften für das Waffengewerbe
  23. Unterabschnitt 1 · Fachkunde
  24. § 15 Umfang der Fachkunde
  25. § 16 Prüfung
  26. Unterabschnitt 2 · Ersatzdokumentation
  27. § 17 Grundsätze für das Führen der Ersatzdokumentation
  28. § 17a Vorlage und Aufbewahrung der Ersatzdokumentation
  29. § 18 Führung der Ersatzdokumentation in gebundener Form
  30. § 19 Führung der Ersatzdokumentation in Karteiform
  31. § 20 Führung der Ersatzdokumentation in elektronischer Form
  32. Unterabschnitt 3 · Kennzeichnung von Waffen
  33. § 21 Kennzeichnung von Schusswaffen
  34. Abschnitt 7 · Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen
  35. § 22 Lehrgänge und Schießübungen
  36. § 23 Zulassung zum Lehrgang
  37. § 24 Verzeichnisse
  38. § 25 Untersagung von Lehrgängen oder Lehrgangsteilen; Abberufung von Aufsichtspersonen oder Ausbildern
  39. Abschnitt 7a · Bestimmungen in Bezug auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen
  40. § 25a Besondere Bestimmungen in Bezug auf den Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen
  41. § 25b Vernichtung unbrauchbar gemachter Schusswaffen
  42. § 25c Erwerb und Besitz von unbrauchbar gemachten Schusswaffen, die nicht den Vorgaben der Verordnung (EU) 2015/2403 entsprechen
  43. Abschnitt 8 · Vorschriften mit Bezug zur Europäischen Union und zu Drittstaaten
  44. Unterabschnitt 1 · Anwendung des Gesetzes auf Bürger der Europäischen Union
  45. § 26 Allgemeine Bestimmungen
  46. § 27 Besondere Bestimmungen zur Fachkunde
  47. Unterabschnitt 2 · Erwerb von Waffen und Munition in anderen Mitgliedstaaten; Verbringen und Mitnahme
  48. § 28 Erlaubnisse für den Erwerb von Waffen und Munition in einem anderen Mitgliedstaat
  49. § 29 Erlaubnisse zum Verbringen von Waffen und Munition
  50. § 30 Erlaubnisse für die Mitnahme von Waffen und Munition nach, durch oder aus Deutschland
  51. § 31 Anzeigen
  52. § 32 Mitteilungen der Behörden
  53. § 33 Europäischer Feuerwaffenpass
  54. Abschnitt 9 · Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
  55. § 34 Ordnungswidrigkeiten
  56. § 35 (weggefallen)
  57. § 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  58. Schlussformel
  59. Anlage (zu § 15 Abs. 2 Nr. 2)Waffen- und Munitionsarten
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung

§ 35 AWaffV — (weggefallen)

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 34
Ordnungswidrigkeiten
Inhaltsverzeichnis
AWaffV
Nächste Vorschrift →
§ 36
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Dabei kann eine Übermittlung von Daten in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TTDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Cookies und Pixel von Werbepartnern (z. B. Meta, Google Ads), um dir relevantere Werbung außerhalb dieser Seite zu zeigen und Conversions zu messen. Daten werden in die USA übertragen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.