Anlage D2b AufenthV — Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz
(Inhalt: nicht darstellbares Muster der Bescheinigung,
Fundstelle: BGBl. I 2004, 2973)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.