§ 3 ATDTeilnV — Weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Rheinland-Pfalz
Als weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Rheinland-Pfalz sind zum Zugriff auf die Antiterrordatei berechtigt:
1.
Polizeipräsidium Mainz
Valenciaplatz 2
55118 Mainz
2.
Polizeipräsidium Koblenz
Moselring 10 – 12
56068 Koblenz
3.
Polizeipräsidium Trier
Salvianstraße 9
54290 Trier
4.
Polizeipräsidium Westpfalz (Kaiserslautern)
Logenstraße 5
67655 Kaiserslautern
5.
Polizeipräsidium Rheinpfalz (Ludwigshafen)
Wittelsbachstraße 3
67061 Ludwigshafen
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.