§ 3 ATDTeilnV — Weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Rheinland-Pfalz

Als weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Rheinland-Pfalz sind zum Zugriff auf die Antiterrordatei berechtigt:

1.

Polizeipräsidium Mainz

Valenciaplatz 2

55118 Mainz

2.

Polizeipräsidium Koblenz

Moselring 10 – 12

56068 Koblenz

3.

Polizeipräsidium Trier

Salvianstraße 9

54290 Trier

4.

Polizeipräsidium Westpfalz (Kaiserslautern)

Logenstraße 5

67655 Kaiserslautern

5.

Polizeipräsidium Rheinpfalz (Ludwigshafen)

Wittelsbachstraße 3

67061 Ludwigshafen

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.