§ 6 54. AnrV — Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 53. Anrechnungsverordnung vom 28. Juni 2022 (BGBl. I S. 1014) außer Kraft.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.