Anhang AnlBV — (zu § 1 Abs. 1 Nr. 1.17)
(Inhalt: Nicht darstellbare topographische Karte,
Fundstelle: BGBl. I 2005, 2297)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.